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Rechtsanwalt-Fachanwalt-Fricke-Collegen-Taetigkeitsgebiete-Verwaltungsrecht-Immissionsschutzrechtverfahren

Immissionsschutzrechtliche Verfahren
Immissionsschutzrecht ist eine unserer Kernkompetenzen.

Rechtsanwalt-Fachanwalt-Fricke-Collegen-Taetigkeitsgebiete-Verwaltungsrecht-Verkehrslaerm

Verkehrslärm
Verkehrslärm stellt ein Gesundheitsrisiko dar.

Rechtsanwalt-Fachanwalt-Fricke-Collegen-Taetigkeitsgebiete-Verwaltungsrecht-Immissionsschutzgesetz

Bundes-Immissionsschutzgesetz
Immissionsschutzrecht ist unsere Kernkompetenz.

Rechtsanwalt-Fachanwalt-Fricke-Collegen-Taetigkeitsgebiete-Verwaltungsrecht-Laermschutz

Professionelle Beratung in Lärmschutzfragen
Gewerbelärm, Verkehrslärm, Fluglärm, Sportlärm, Freizeitlärm, Kinderlärm.

Rechtsanwalt-Fachanwalt-Fricke-Collegen-Taetigkeitsgebiete-Verwaltungsrecht-Zulassungsverfahren

Zulassungsverfahren nach dem BImSchG
Professionelle Beratung in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Rechtsanwalt-Fachanwalt-Fricke-Collegen-Taetigkeitsgebiete-Verwaltungsrecht-Spezialierung

Kompetenz durch Spezialisierung
Beratung vom Fachanwalt im Immissionsschutzrecht.

Rechtsanwalt-Fachanwalt-Fricke-Collegen-Taetigkeitsgebiete-Verwaltungsrecht-Windenergie

WINDENERGIE
Ihre Ratgeber für Windenergienutzung.

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IMMISSIONSSCHUTZRECHT
Ihre Ratgeber im Immissionsschutzrecht.

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Disziplinarrecht

 

Im Rahmen unserer Spezialisierung auf das Beamtenrecht beraten und vertreten wir Beamtinnen und Beamte auch im Zusammenhang mit einem behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahren. Unsere umfangreichen Erfahrungen in diesem Bereich beruhen auf der Beratung und Vertretung zahlreicher Beamtinnen und Beamter des Bundes, der Länder und der Kommunen. Weiterhin beraten und vertreten wir Disziplinarbehörden im Hinblick auf die Durchführung der Ermittlungen, die abschließende Entscheidungsfindung sowie in gerichtlichen Verfahren. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:


  • Vorermittlungen / Prüfung der Einleitungsverfügung / Prüfung des Ermittlungsberichts / Einsicht in die Ermittlungsakte / Beweisverwertungsverbote / Disziplinarmaßnahmenverbote / Milderungsgründe / Anfechtung von Disziplinarverfügungen / Verweis / Geldbuße / Kürzung der Dienstbezüge / Vertretung im Disziplinarklageverfahren / Zurückstufung / Entfernung aus dem Beamtenverhältnis / Kürzung des Ruhegehalts / Aberkennung des Ruhegehalts
  • Begleitmaßnahmen Suspendierung vom Dienst / Entbindung von den Amtsgeschäften / Einbehaltung der Dienstbezüge / Bereinigung der Personalakte
  • zugleich durchgeführte Strafverfahren

 

Nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens ist kurzfristiges Handeln geboten. Die Einleitungsverfügungen enthalten in der Regel Fristen zur Stellungnahme. Gleichzeitig ist durch die Behörde darauf hinzuweisen, dass es der Beamtin oder dem Beamten freisteht, sich mündlich oder schriftlich zur Sache zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, und dass sie oder er sich jederzeit durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten vertreten lassen oder sich eines Beistandes bedienen kann. Eine anwaltliche Beratung ist häufig jedoch schon vorab angezeigt, wenn die Disziplinarbehörde Vorermittlungen aufgenommen hat. In diesem Fall sind dem Betroffenen die gleichen Verfahrensrechte einzuräumen, die auch nach der förmlichen Einleitung des Disziplinarverfahrens gelten.

 

Anwälte mit diesen Tätigkeitsschwerpunkten:

 

Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke (Fachanwalt für Verwaltungsrecht)

Rechtsanwalt Dr. Matthias Schütte (Fachanwalt für Verwaltungsrecht)

Rechtsanwalt Dr. Max Matthiesen

Rechtsanwältin Franziska Rode (Fachanwältin für Verwaltungsrecht)

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