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Rechtsanwalt Fachanwalt Fricke Collegen Taetigkeitsgebiete Erbrecht

 

Erbrecht

 

Einen Schwerpunkt unserer Kanzlei bildet das Erbrecht. Insbesondere in den folgenden Bereichen des Erbrechts beraten und vertreten wir unsere Mandantschaft:


  • Erbfolgeregelungen
    eigenhändige Testamente, notarielle Testamente, Erbverträge, gemeinschaftliche Ehegattentestamente, vorweggenommene Erbfolge, Übergabe und Schenkungen unter Lebenden, gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln
  • Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Auskunfts- und Rechenschaftspflichten nach dem Todesfall
  • Erbengemeinschaften
    gemeinschaftliche Nachlassverwaltungen, Auseinandersetzungen, Ausgleichungen und Anrechnungen, Erbteilungsklagen
  • Erbverträge
    Bindungswirkung, Rücktritt vom Erbvertrag, Anfechtung, Erbvertragsaufhebung
  • Pflichtteilsrechte
    Pflichtteilsanspruch, Auskunftsanspruch, Ausgleichs- und Anrechnungspflichten, Pflichtteilsquoten, Zusatzpflichtteil, Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • Vermächtnisse
  • Erbscheine / Erbscheinverfahren
  • Erbverzicht / Erbausschlagung
  • Erbschaftskauf
  • sonstige Fragen des Erbrechts
    Vor- und Nacherbschaft, Testierfähigkeit, rechtliche Stellung des Erben, Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten, Annahme / Ausschlagung der Erbschaft, Erbschaftsanspruch, Erbunwürdigkeit, Testamentsanfechtung, gesetzliche Erbfolge

 

Wenn Sie eine erbrechtliche Anordnung treffen wollen, beraten wir Sie gerne über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, die sich Ihnen in diesem Zusammenhang bieten. Wir können aus Erfahrung sagen, dass es häufig ratsam ist, eine von den gesetzlichen Vorgaben abweichende erbrechtliche Regelung zu treffen, denn die gesetzlichen Erbfolgeregelungen stellen sich in vielen Erbfällen als ungeeignet und wirtschaftlich nachteilhaft dar. Insbesondere im unternehmerischen Bereich ist eine frühzeitige Regelung der Nachfolgefragen von entscheidender Bedeutung. Aber auch im privaten Bereich können Familien mit mittleren oder kleineren Vermögensmassen oftmals durch testamentarische Verfügungen erhebliche Steuervorteile generieren.

Eine gelungene Erbfolgeregelung zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers bzw. der Erblasserin konsequent umsetzt und dabei zugleich die steuerrechtlichen Freibetrags- und Vergünstigungsregelungen optimal ausnutzt.

Über diese und andere Fragen des Erbrechts können wir Sie gerne auch im Rahmen einer so genannten anwaltlichen Erstberatung grundlegend beraten.

 

Anwalt mit diesen Tätigkeitsschwerpunkten:

 

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