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konkurrenzschutz fricke

 

Konkurrentenklagen

 

Fünf Anwälte aus unserer Kanzlei beraten und vertreten regelmäßig und bundesweit Beamte und Behörden in Konkurrentenstreitverfahren. Wir haben bereits eine Vielzahl solcher Verfahren bei Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht durchgeführt. Die Rechtsprechung zum Auswahlverfahren zwischen den konkurrierenden Beamten vor der Einstellung in den Dienst oder der Beförderung in ein höheres Statusamt hat in den vergangenen Jahren wesentliche – zum Teil tiefgreifende – Veränderungen erfahren. Im Nachgang zu neuen, richtungsweisenden Entscheidungen in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung haben auch erstinstanzliche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte an Bedeutung gewonnen. Aufgrund unserer Spezialisierung kennen wir die in diesem Zusammenhang relevante Rechtsprechung. Auch beobachten wir stetig neue Rechtsentwicklungen, um Sie auf der Grundlage fundierter und aktueller Kenntnisse beraten zu können.

Im Rahmen einer Konkurrentenklage kommen bestimmte verfahrens- und materiell-rechtliche Fragestellungen regelmäßig zum Tragen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien hier einige Gesichtspunkte aufgeführt, die in Konkurrentenstreitverfahren typischerweise Bedeutung erlangen und mit denen wir uns bei der Überprüfung von Auswahlentscheidungen regelmäßig auseinandersetzen:


  • Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs
  • Anforderungsprofil für die Auswahlentscheidung
  • Grundsatz der Bestenauslese
  • Dienstliche Beurteilungen
    Fragen der Vergleichbarkeit von Beurteilungen / Binnendifferenzierungen / Bedeutung älterer Beurteilungen / Plausibilität von Beurteilungen / Aktualität der Beurteilungen / Fragen der ordnungsgemäßen Bekanntmachung / Bedeutung des höheren statusrechtlichen Amtes bei gleichen oder unterschiedlichen Beurteilungsnoten / Ausschärfende Betrachtungen von Beurteilungen mit gleichem Gesamturteil
  • Anlassbeurteilungen 
  • Beurteilungsrichtlinien
  • Hilfskriterien bei leistungsgleichen Bewerbern
  • Auswahlgespräche und Assessment Center
  • Dokumentation der Auswahlerwägungen
    Nachschieben von Auswahlgründen
  • Fragen der gesundheitlichen Eignung
  • Bewerbung von Beamten mit Behinderungen
  • Bestenauslese und Eilrechtsschutz bei einer Übertragung eines Dienstpostens zur Erprobung
  • Mitbestimmungsrechte des Personalrats und der Gleichstellungsbeauftragten
  • Abbruch eines Auswahlverfahrens
  • Schadensersatz wegen schuldhafter Nichtberücksichtigung im Auswahlverfahren

 

Bitte beachten Sie, dass es mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität in der Regel geboten ist, die Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens geltend zu machen. Die einmal durchgeführte Ernennung des Konkurrenten ist nur in seltenen Ausnahmefällen rückgängig zu machen. Auch bei der Übertragung eines Dienstpostens kann es unter Umständen geboten sein, bereits im Zeitpunkt der Dienstpostenvergabe um Eilrechtsschutz nachzusuchen, um den eigenen Bewerbungsverfahrensanspruch zu sichern.

Ab dem Zugang der negativen Auswahlentscheidung bleiben dem unterlegenen Bewerber in der Regel nur wenig Zeit, um ein solches Eilverfahren durchzuführen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Dienstherr in der Regel nur zwei Wochen abwarten, bevor er den ausgewählten Konkurrenten ernennt. Wenn Sie ein Konkurrentenstreitverfahren durch uns durchführen lassen möchten, die Durchführung eines solchen Verfahrens erwägen oder sich nicht sicher sind, ob ein Konkurrentenstreitverfahren für Sie in Betracht kommt, nehmen Sie mit Blick auf diese – knapp bemessene – Frist bitte möglichst frühzeitig Kontakt mit uns auf.

 

Anwälte mit diesen Tätigkeitsschwerpunkten:

 

Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke (Fachanwalt für Verwaltungsrecht)

Rechtsanwalt Dr. Matthias Schütte (Fachanwalt für Verwaltungsrecht)

Rechtsanwalt Dr. Max Matthiesen

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