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Rechtsanwalt-Fachanwalt-Fricke-Collegen-Taetigkeitsgebiete-Verwaltungsrecht-Immissionsschutzrechtverfahren

Immissionsschutzrechtliche Verfahren
Immissionsschutzrecht ist eine unserer Kernkompetenzen.

Rechtsanwalt-Fachanwalt-Fricke-Collegen-Taetigkeitsgebiete-Verwaltungsrecht-Verkehrslaerm

Verkehrslärm
Verkehrslärm stellt ein Gesundheitsrisiko dar.

Rechtsanwalt-Fachanwalt-Fricke-Collegen-Taetigkeitsgebiete-Verwaltungsrecht-Immissionsschutzgesetz

Bundes-Immissionsschutzgesetz
Immissionsschutzrecht ist unsere Kernkompetenz.

Rechtsanwalt-Fachanwalt-Fricke-Collegen-Taetigkeitsgebiete-Verwaltungsrecht-Laermschutz

Professionelle Beratung in Lärmschutzfragen
Gewerbelärm, Verkehrslärm, Fluglärm, Sportlärm, Freizeitlärm, Kinderlärm.

Rechtsanwalt-Fachanwalt-Fricke-Collegen-Taetigkeitsgebiete-Verwaltungsrecht-Zulassungsverfahren

Zulassungsverfahren nach dem BImSchG
Professionelle Beratung in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Rechtsanwalt-Fachanwalt-Fricke-Collegen-Taetigkeitsgebiete-Verwaltungsrecht-Spezialierung

Kompetenz durch Spezialisierung
Beratung vom Fachanwalt im Immissionsschutzrecht.

Rechtsanwalt-Fachanwalt-Fricke-Collegen-Taetigkeitsgebiete-Verwaltungsrecht-Windenergie

WINDENERGIE
Ihre Ratgeber für Windenergienutzung.

Rechtsanwalt-Fachanwalt-Fricke-Collegen-Taetigkeitsgebiete-Verwaltungsrecht-Recht-Immissionsschutz

IMMISSIONSSCHUTZRECHT
Ihre Ratgeber im Immissionsschutzrecht.

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Immissionsschutzrecht

 

In unserer auf das Umweltrecht ausgerichteten Kanzlei nimmt das Immissionsschutzrecht – als Teilgebiet des Umweltrechts – einen besonderen Stellenwert ein. Fünf Anwälte unserer Sozietät bearbeiten regelmäßig und bundesweit immissionsschutzrechtliche Mandate. Wir beraten und vertreten in Bezug auf immissionsschutzrechtliche Rechtsfragen Anlagenbetreiber, Investoren, Behörden des Bundes und der Länder, Gemeinden, betroffene Anwohner und Bürgerinitiativen. Durch unsere hohe Spezialisierung ist es uns möglich, die relevante Rechtsprechung in diesem Rechtsbereich genauestens zu verfolgen. Auch aktuelle Rechtsentwicklungen beobachten wir sehr aufmerksam.

 

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Immissionsschutzrecht liegen in den folgenden Bereichen:

  • Immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren
    Rechtliche Beratung und Vertretung von Anlagenbetreibern im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) / Rechtliche Beratung und Vertretung von Drittbetroffenen, die sich gegen eine nach dem BImSchG genehmigungspflichtige Anlage zur Wehr setzen wollen / UVP-pflichtige Anlagen
  • Besondere Verfahren nach dem BImSchG
    Teilgenehmigungsverfahren / Vorbescheidsverfahren / nachträgliche Anordnungsverfahren nach § 17 BImSchG / Änderungsgenehmigungen für bestehende Anlagen / Anordnungen betreffend nicht genehmigungsbedürftige Anlagen

 

Insbesondere bei der Errichtung der folgenden Anlagen werden wir regelmäßig beratend und vertretend tätig:

  • Industrieanlagen
  • Windparks
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Gas- und Kohlekraftwerke
  • Abfallverwertungs- und Beseitigungsanlagen
  • Anlagen mit explosionsgefährlichen oder explosionsfähigen Stoffen

 

Ein weiterer immissionsschutzrechtlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Lärmschutzes:

  • Gewerbelärm
    TA Lärm / aktiver und passiver Schallschutz / Gemengelagenproblematiken / nachträgliche Auflagen / Nachbarschutz
  • Straßenverkehrs- und Bahnlärm
    Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) / Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV)
  • Fluglärm
    Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) / Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
  • Sportlärm
    Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
  • Freizeitlärm
    LAI-Freizeitlärmrichtlinie / Landes-Freizeitlärmrichtlinien
  • Kinderlärm
    § 22 Abs. 1a BImSchG

 

Außerdem sind wir in den folgenden Bereichen des Immissionsschutzrechts tätig:

  • Luftreinhaltung
    TA Luft / Emissionsbegrenzungen für Anlagen
  • Geruchsbeeinträchtigungen
    Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)
  • Klein- und Großfeuerungsanlagen
    1. BImSchV / 13. BImSchV
  • Schutz vor Erschütterungen
    Erschütterungsleitlinie des LAI
  • Schutz vor Lichtimmissionen
    Lichtrichtlinie des LAI
  • Schutz vor elektromagnetischen Strahlungen
    26. BImSchV

 

Hingewiesen sei darauf, dass Anwohner, die sich gegen eine nach dem BImSchG genehmigungspflichtige Anlage zur Wehr setzen wollen, sog. Präklusionsfristen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung beachten müssen. Werden solche Fristen nicht beachtet bzw. Einwendungen innerhalb solcher Fristen nicht formgerecht bei der zuständigen Behörde eingereicht, kann dies zu einem vollständigen Verlust der Rechtsschutzmöglichkeiten führen. Vor diesem Hintergrund und mit Rücksicht darauf, dass die Genehmigungsunterlagen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren häufig sehr umfangreich sind, sollten Sie bitte möglichst frühzeitig mit uns Kontakt aufnehmen, wenn wir Sie in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vertreten sollen.

 

Anwälte mit diesen Tätigkeitsschwerpunkten:

 

Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke (Fachanwalt für Verwaltungsrecht)

Rechtsanwalt Dr. Matthias Schütte (Fachanwalt für Verwaltungsrecht)

Rechtsanwalt Dr. Max Matthiesen

Rechtsanwältin Franziska Rode (Fachanwältin für Verwaltungsrecht)

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