Bau- und Architektenrecht
Wir beraten und vertreten regelmäßig Bauherren, Bauunternehmer und Architekten in bau- und architektenrechtlichen Fragen. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere die folgenden Angelegenheiten:
- Bauverträge
- Architektenverträge
- Beratung und Vertretung bei der Vertragsanbahnung
Prüfung der Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen - Baubegleitung
- Mängelbeseitigungsansprüche / Schadensersatzansprüche / Leistungsverzögerungen / Anspruchsdurchsetzung
- Vergabeverfahren nach der VOB
- Honoraranfragen im Architektenrecht nach der HOAI
- Architektenhaftung
- Selbständiges Beweissicherungsverfahren
Anwalt mit diesem Tätigkeitsschwerpunkt:
Rechtsanwalt Michael Struck (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)