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    KONKURRENZSCHUTZ
    Auswahlverfahren und Beurteilungswesen

Bau- und Architektenrecht

 

Wir beraten und vertreten regelmäßig Bauherren, Bauunternehmer und Architekten in bau- und architektenrechtlichen Fragen. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere die folgenden Angelegenheiten:

 

  • Bauverträge
  • Architektenverträge
  • Beratung und Vertretung bei der Vertragsanbahnung
    Prüfung der Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen
  • Baubegleitung
  • Mängelbeseitigungsansprüche / Schadensersatzansprüche / Leistungsverzögerungen / Anspruchsdurchsetzung
  • Vergabeverfahren nach der VOB
  • Honoraranfragen im Architektenrecht nach der HOAI
  • Architektenhaftung
  • Selbständiges Beweissicherungsverfahren

 

Anwalt mit diesem Tätigkeitsschwerpunkt:

 

Rechtsanwalt Michael Struck (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)

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