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    KONKURRENZSCHUTZ
    Auswahlverfahren und Beurteilungswesen

Ist der Dienstherr berechtigt, einen Beamten für die Dauer eines gegen ihn geführten Disziplinarverfahrens wegen der damit begründeten Zweifel an dessen Eignung aus einem Auswahlverfahren um einen Beförderungsdienstposten auszuschließen? Ja, der Dienstherr ist berechtigt, einen Beamten für die Dauer eines gegen ihn geführten Disziplinarverfahrens wegen der damit begründeten Zweifel an dessen Eignung von einer möglichen Beförderung auszunehmen.
 
Die Rechtsprechung hat allerdings Grenzen entwickelt, die der Dienstherr beachten muss. Unzulässig ist der Ausschluss des Beamten aus dem Beförderungsauswahlverfahren, wenn angesichts der gegen ihn erhobenen Vorwürfe offensichtlich kein Anlass dafür gegeben war, ein Disziplinarverfahren einzuleiten bzw. wenn das Disziplinarverfahren missbräuchlich eingeleitet wurde oder wenn das Disziplinarverfahren kurz vor der Einstellung steht.
 
Bitte beachten Sie, dass dieser Hinweis eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen soll und kann. Die Erfolgsaussichten eines Konkurrentenstreitverfahrens müssen vielmehr stets im Einzelfall geprüft werden.
 
Für Rückfragen steht Ihnen unsere auf Konkurrentenstreitigkeiten spezialisierte Kanzlei gerne zur Verfügung.

 

Ihr Ansprechpartner: 

Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke (Fachanwalt für Verwaltungsrecht)

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